In den letzten Tagen konnte man in sozialen Netzwerken wieder vermehrt lesen, dass viele Menschen mit dem Gedanken spielen, nach Dänemark auszuwandern. Das oft als besonders glücklich und lebenswert wahrgenommene Land übt auf viele eine große Anziehungskraft aus.
Dabei taucht zunehmend auch eine andere Frage auf: Kann man eigentlich nach Dänemark auswandern, wenn man in Deutschland Sozialleistungen bezieht, Bürgergeld erhält, eine kleine Rente hat oder auf Pflegeleistungen angewiesen ist?
An diesem Punkt prallen Wunschvorstellungen und Realität häufig ziemlich hart aufeinander.
Denn Dänemark verfolgt im Bereich Einwanderung und Sozialstaat seit vielen Jahren einen vergleichsweise strengen Kurs. Das Land freut sich grundsätzlich über Menschen, die arbeiten, sich integrieren und langfristig eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Gleichzeitig ist der Zugang zum dänischen Sozialsystem deutlich stärker reguliert, als viele deutsche Auswanderungsgruppen im Internet vermuten lassen.
Wer ohne ausreichendes Einkommen, ohne Arbeitsstelle oder mit dauerhaftem Unterstützungsbedarf nach Dänemark ziehen möchte, stößt deshalb oft auf erhebliche praktische und rechtliche Hürden, angefangen beim Aufenthaltsrecht bis hin zur Wohnungssuche und medizinischen Versorgung.
Doch wie sieht die Realität tatsächlich aus? Welche Möglichkeiten haben Rentner, Menschen mit Pflegebedarf oder Empfänger deutscher Sozialleistungen überhaupt? Und wo beginnen die Grenzen des dänischen Systems?
Das Aufenthaltsrecht für Nicht-Erwerbstätige
Auch wenn für Bürger aus EU-Staaten grundsätzlich das Recht auf Freizügigkeit gilt, ist dieses an Bedingungen geknüpft, sobald man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht. Wer beispielsweise als Rentner oder chronisch kranker Mensch nach Dänemark ziehen möchte, fällt häufig unter die Kategorie der „Personen mit ausreichenden Eigenmitteln“ („selvforsørgende“).
Das bedeutet in der Praxis vor allem eines: Die dänischen Behörden prüfen sehr genau, ob eine Person ihren Lebensunterhalt dauerhaft selbst sichern kann.
Sozialleistungen aus Deutschland
Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter können grundsätzlich nicht einfach nach Dänemark „mitgenommen“ werden. Wer seinen Lebensunterhalt nicht eigenständig finanzieren kann, dürfte es in der Praxis sehr schwer haben, ein Aufenthaltsrecht als Selbstversorger zu erhalten.
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
Rentner oder nicht erwerbstätige Personen müssen in der Regel nachweisen können, dass ihre Einkünfte ausreichen, um Miete, Lebenshaltungskosten und Krankenversicherung in Dänemark eigenständig zu tragen.
Dabei schauen die Behörden auf die gesamte finanzielle Situation, etwa auf:
- gesetzliche Renten
- Betriebsrenten
- private Altersvorsorge
- Ersparnisse
- regelmäßige sonstige Einkünfte
Was passiert mit dem deutschem Pflegegeld?
Für Menschen mit Pflegebedarf ist wichtig zu wissen, dass innerhalb der EU zwischen Geldleistungen und Sachleistungen unterschieden wird.
Pflegegeld kann grundsätzlich weitergezahlt werden
Reines deutsches Pflegegeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem Wohnsitz in Dänemark weitergezahlt werden. Damit soll die pflegebedürftige Person selbst entscheiden können, wie die Unterstützung organisiert wird.
Diese Leistungen können unter Umständen auch bei der Bewertung der finanziellen Gesamtsituation berücksichtigt werden.
Krankenversicherung und S1-Formular
Wer als Rentner nach Dänemark zieht, benötigt außerdem einen lückenlosen Krankenversicherungsschutz. Häufig erfolgt dies über das sogenannte S1-Formular der deutschen Krankenkasse. Damit kann man sich in Dänemark registrieren und erhält anschließend die gelbe Krankenkarte („Sundhedskort“).
Nicht jeder deutsche Rentner muss sich aktiv selbst um ein S1 kümmern, und viele erleben den Ablauf tatsächlich ganz unbürokratisch über die Benachrichtigung der eigenen Krankenkasse in Deutschland oder dem Rententräger. Dadurch entsteht leicht der Eindruck, die Krankenversicherung „läuft einfach automatisch“.
Im Hintergrund ist das System aber komplizierter:
Bei vielen deutschen Rentnern läuft die Kostenübernahme medizinisch tatsächlich über Deutschland weiter und basiert europarechtlich auf dem S1-Verfahren zwischen den Staaten. Häufig wird das jedoch direkt zwischen Behörden oder Krankenkassen geregelt, sodass Betroffene davon kaum etwas mitbekommen.
Je nach persönlicher Situation also, insbesondere bei Rentnern, kann dabei weiterhin die deutsche Krankenversicherung eine Rolle spielen. Die genaue Regelung wird häufig zwischen den Behörden beziehungsweise Krankenkassen abgestimmt.
Für privat Versicherte (Das englische Zertifikat):
Für Privatversicherte greift das klassische S1-Verfahren der gesetzlichen Kassen nicht. Privatpatienten müssen bei ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) ein spezielles, standardisiertes Dokument beantragen. Dieses trägt den offiziellen Titel: „Certificate of Entitlement to Sickness and Maternity Benefits for Persons Residing Outside of Germany in a Member State of the EU, the EEA or Switzerland“ (Bescheinigung über den Anspruch auf Kranken- und Mutterschaftsleistungen für Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz). Erst mit diesem englischsprachigen Zertifikat, das die Kostenübernahme im vollen EU-Umfang rechtsverbindlich bescheinigt, öffnen sich in Dänemark die Türen für die Registrierung und die Zuweisung der gelben Krankenkarte.
Zahnarztbesuche können ohne private Vorsorgeversicherung auch sehr teuer werden:
Ein gravierender Unterschied zu Deutschland wird von Auswanderern oft komplett übersehen: das dänische Gesundheitssystem (Sundhedsvæsenet) deckt zwar kostenlose Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte ab, dies gilt jedoch nicht für die zahnärztliche Versorgung von Erwachsenen ab 18 Jahren.
Zahnarztkosten müssen in Dänemark zu einem sehr großen Teil aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Es gibt lediglich kleine, feste Zuschüsse der Regionen für Routineuntersuchungen.
Aufwendigere Behandlungen wie Kronen, Brücken, Wurzelbehandlungen oder Zahnersatz gehen voll zu Lasten des Patienten und können immense Summen verschlingen. Wer mit einer knapp kalkulierten deutschen Rente auswandert, gerät bei Zahnproblemen finanziell sehr schnell im dänischen Alltag unter enormen Druck.
Schwierig wird es auch bei Pflege-Sachleistungen
Deutlich komplizierter wird es bei kommunalen Pflegeleistungen in Dänemark, etwa:
- ambulante Pflegedienste
- praktische Haushaltshilfe
- Pflegeheime („Plejehjem“)
- spezielle Seniorenwohnungen
Diese Leistungen werden von den dänischen Kommunen organisiert und finanziert. Der tatsächliche Bedarf wird dabei individuell nach dänischen Kriterien geprüft.
Ein unmittelbarer Zugang zu umfangreichen kommunalen Pflegeleistungen direkt nach dem Zuzug ist deshalb rechtlich und praktisch häufig schwierig.
Die Wohnungssuche als zusätzliche Hürde
Selbst wenn die finanzielle Situation ausreichend stabil ist, beginnt häufig bereits bei der Wohnungssuche das nächste Problem.
nämlich mit der CPR-Nummer
Viele private Vermieter verlangen für einen Mietvertrag eine dänische CPR-Nummer. Diese erhält man jedoch oft erst, nachdem Aufenthaltsrecht und Wohnsitz offiziell registriert wurden.
Dadurch entsteht für viele Auswanderer zunächst ein Problem.
Gemeinnützige Wohnungen („almene boliger“)
Dänemark verfügt zwar über viele gut organisierte und teilweise barrierefreie Wohnanlagen, diese werden jedoch meist über Wartelisten vergeben. Je nach Region können die Wartezeiten erheblich sein.
In kleineren Kommunen oder im Norden Dänemarks geht es teilweise schneller als in Kopenhagen oder Aarhus, ganz ohne Wartezeit funktioniert es jedoch selten.
Seniorenwohnungen („ældreboliger“)
Seniorengerechte Wohnungen werden häufig über die jeweilige Kommune vergeben. Dabei wird individuell geprüft, ob ein entsprechender gesundheitlicher oder pflegerischer Bedarf vorliegt.
Neu zugezogene Personen ohne bestehende kommunale Anbindung haben es dabei in der Praxis oft deutlich schwerer.
Der dänische Wohlfahrtsstaat ist leistungsfähig, gleichzeitig aber stark reguliert. Wer im Alter oder mit Pflegebedarf nach Dänemark ziehen möchte, sollte sich deshalb frühzeitig und realistisch mit den tatsächlichen Voraussetzungen beschäftigen.
Ein Umzug ohne ausreichendes eigenes Einkommen ist in der Praxis meist kaum realistisch. Wer dagegen über eine stabile finanzielle Grundlage verfügt und seine Situation sorgfältig vorbereitet, kann auch als Rentner oder pflegebedürftige Person erfolgreich nach Dänemark auswandern.
Entscheidend sind dabei vor allem gute Vorbereitung, ausreichende finanzielle Mittel und ein realistischer Blick auf die bürokratischen und praktischen Herausforderungen.